Initium stultitiae timor hominum

Im Text wird der Zweck bestimmt, dem dieser Blog gewidmet ist.

Lesedauer 3 Minuten,

von RA i. R. Mario Schmid 

Die Jahre 2020 bis 2022 waren von Maßnahmen gegen die Verbreitung des SARS-CoV-2 geprägt. Nie zuvor gab es hierzulande so einschneidende Einschränkungen der Freiheit: Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Bereich wie Schließungen von Schulen, Geschäften, Gastronomiebetrieben, Kultureinrichtungen sowie das Verbot von Sportveranstaltungen und sogar das Verbot sich zum Gottesdienst zu versammeln. Menschen mussten in Kliniken alleine sterben, weil ihre Angehörigen von ihnen ferngehalten wurden. Später waren Menschen genötigt, sich impfen zu lassen. Alle wurden als Gefährder behandelt, die allermeisten allein deshalb, weil sie Menschen sind.

Was bleibt von der Würde des Menschen1 übrig, wenn er allein deshalb als Gefährder behandelt wird, weil er ein Mensch ist? Nichts. Deshalb meine ich, initium stultitiae timor hominum (der Anfang der Dummheit ist die Furcht vor den Menschen) und deshalb scheint offensichtlich zu sein, dass die Verantwortlichen in Regierung, Parlament und bei Gerichten ihre Macht missbraucht haben und alle Deutschen dazu aufgerufen sind, dafür zu sorgen, dass sich diese Dummheit nicht wiederholt. Ich meine, dazu brauche unser Staat eine Verfassung und die kann nur vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen werden.2

Ich halte es für dringend geboten, dass wir damit beginnen, eine solche Verfassung zu entwerfen. Und die soll m.E. den Staatsorganen klarere Grenzen setzen, als dies das Grundgesetz tut. Dabei könne das Grundgesetz zwar als Vorlage dienen. Einige Bestimmungen sollen m.E. jedoch nicht unverändert in die Verfassung übernommen, sondern geändert bzw. ergänzt werden, um Fehlentwicklungen zu korrigieren, die in Erscheinung getreten sind. Ziel solle dann sein, eine vom Volke selbst entworfene Verfassung zu beschließen.

Bis dahin ist es ein weiter Weg. Das wichtigste scheint mir aber zu sein, dass wir uns endlich auf den Weg machen. Dass wir lernen, die Bedeutung unseres Grundgesetzes und die einer Verfassung zu verstehen. Dass wir lernen zu verstehen, wozu die einzelnen Bestimmungen des Grundgesetzes dienen und dass wir lernen Bestimmungen der Verfassung selbst so zu formulieren, dass die Fehlentwicklungen korrigiert werden. Dass wir lernen, Anträge zu formulieren, miteinander darüber zu sprechen, Argumente für und wieder zu sammeln, gegeneinander abzuwägen und zu einem Entschluss zu kommen, jeder für sich und am Ende alle zusammen durch Volksbeschluss.

Zu diesem Zweck stelle ich den hier von mir eingerichteten und moderierten Blog zur Verfügung und wünsche Ihnen viel Erfolg.





Zwei Figuren fügen Puzzleteile zusammen


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